Auf Basis des Konzepts zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs vom TV Langen sowie der hessischen Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung mit Gültigkeit bis zum 5. Juni 2020 gelten für alle Trainingseinheiten der Abt. Basketball des TV Langen die hier formulierten Vorgaben bindend.

Generelle Vorgaben

Das Training in der Georg-Sehring-Halle und im Bereich des Außengeländes an der Georg-Sehring-Halle ist seit dem 18. Mai 2020 unter den folgenden allgemeinen Auflagen wieder möglich:

  • Kontaktfreier Sport – generell ist die Ausübung des Sports kontaktfrei zu gestalten, d. h. keine Hilfestellungen und keine Berührungen zwischen den Sportlern oder Trainer und Sportler. Dazu zählen auch Partnerübungen, Begrüßungen, Abklatschen usw. Gemeinsam genutzte Geräte (z. B. Kleingeräte, Bälle, Turngeräte) müssen nach jeder Benutzung / jedem Wechsel des Benutzers desinfiziert werden
  • Abstand halten – zwischen allen Personen ist generell ein Abstand von mindesten 2m zu halten, sowohl im Freien als auch in der Halle. Dies gilt auch für Pausen, Begrüßung und Verabschiedung.
    Ausnahme: bei notwendiger Erster-Hilfe – Infos unter www.drk.de
  • Hygiene & Desinfektionsmaßnahmen – zum Eigen- und Fremdschutz sind die Hygiene- & Desinfektionsregeln zu beachten und zu befolgen. Vor und nach dem Training sind die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren
  • Mundschutz – beim Betreten und Verlassen der Halle ist Mundschutz zu tragen
  • Risikogruppen schützen – hierbei muss man besondere Vorsicht walten lassen. Risikogruppen, klassifiziertnach den Vorgaben des RKI (Personen 60+, Personen mit Vorerkrankungen, …), sollen keiner Gefährdung ausgesetzt werden
  • Duschen & Umkleiden – bleiben bis auf weiteres geschlossen. Die Sportler kommen bereits umgezogen zumSport. Die Hallen sind dennoch ausschließlich mit Hallenschuhen zu betreten. Die Toiletten bleiben weiterhin geöffnet
  • Begleitpersonen nur zum Bringen und Abholen – zum Training sind nur die Sportler und Übungsleiterzugelassen. Eltern können ihre Kinder zum Trainer bringen, müssen danach bis zum Abholen, jedoch das Gelände oder die Halle wieder verlassen
  • Fahrgemeinschaften – auf Fahrgemeinschaften sollte nach wie vor verzichtet werden
  • Nach dem Training Sportstätte verlassen – nach dem Training ist die Sportstätte zügig zu verlassen.Gemeinsame Besprechungen oder der Verzehr von Essen und Getränken ist nicht gestattet

    Trainingsstätten/-bereiche

    Der Trainingsbetrieb der Abt. Basketball wird zunächst ausschließlich in der Georg-Sehring-Halle sowie auf dem Außengelände der Georg-Sehring-Halle stattfinden. Dabei ist generell zu beachten, dass die jeweiligen Eingänge von den Ausgängen getrennt sind (Halle und Außenbereich).

Georg-Sehring-Halle

  • Der Zutritt zur Halle erfolgt wie bisher über den normalen Haupteingang
  • In den Toiletten im Umkleidetrakt können die Hände gewaschen und desinfiziert werden
  • Als Ausgang ist der Notausgang auf der Tribüne Richtung Berliner Allee vorgesehen.
  • Maßgaben für den Sportbetrieb: Die große Halle wird als eine Einheit geöffnet. Die Halle steht für 15 Personen plus Trainer zur Verfügung.

 

Außengelände an der Georg-Sehring-Halle

  • Der Zutritt zum Außengelände erfolgt über das Tor 1 (vorderes Tor an der Berliner Allee – rechts (nördlich) neben GSH)
  • Neben dem Hintereingang zur Halle wird eine Handwaschstation errichtet, die auch zum Desinfizierenverwendet werden kann
  • Die Gästetoiletten der Halle stehen ausschließlich für die Benutzer des Außengeländes zur Verfügung
  • Als Ausgang dient das Tor an der Gaststätte Valentina (links neben GSH). Hier wird ebenfalls eine Desinfektionsstation aufgebaut

Maßgaben für den Sportbetrieb:

• Das große Rasenfeld wird in drei Teile unterteilt. Das erste und das letzte Drittel kann für den Sportbetrieb verwendet werden. Das mittlere Drittel bleibt frei. Jedes Drittel steht für 10 Personen plus Trainer zur Verfügung
• Das hintere Fußballfeld (Rasen): Der Bereich steht für 10 Personen plus Trainer zur Verfügung

• Das große Feld (Schotterplatz) hinter der Petanque-Halle: Der Bereich steht für 15 Personen plus Trainer zur Verfügung.

Auflagen für den Sportbetrieb

Für die Trainingseinheiten gelten folgende Vorgaben:

  • Die Sportstätten dürfen ausschließlich für offiziell beantragte/genehmigte Trainingseinheiten/Trainingsgruppen genutzt werden
  • Nach Rücksprache mit den Trainingsgruppen/Übungsleitern werden für die jeweiligen Trainingsgruppen Hallenzeiten beim Hauptverein beantragt
  • Der Sportbetrieb wird von einem verantwortlichen Trainer/Übungsleiter durchgeführt, welcher beim geschäftsführenden Vorstand angemeldet worden ist. Hierdurch ist sichergestellt, dass der Trainer die Hygieneauflagen erhalten und gelesen hat und für die Umsetzung/Einhaltung entsprechend zuständig ist
  • Zur Minimierung der Kontakte sind durch den Vorstand der Abteilung Basketball in Rücksprache mit dem jeweiligen Übungsleiter feste Trainingsgruppen (maximal 15 Athleten + Trainer) organisiert worden. Sportler gehören nur einer Trainingsgruppe an und können die Gruppe nicht wechseln
  • Für jede Trainingsgruppe wird vom Trainer/Übungsleiter pro Einheit eine Anwesenheitsliste geführt die sowohl die Namen als auch die Telefonnummern der Athleten enthält. Diese muss nach der Einheit in den Briefkasten des TVL am Haupteingang der GSH eingeworfen werden
  • Am Sportbetrieb dürfen nur Sportler ohne Krankheitssymptome teilnehmen. Sollte der Trainer der Meinung sein, dass der Sportler krank ist bzw. Symptome aufweist, hat er den Sportler unmittelbar vor Trainingsbeginn auszuschließen und nach Hause zu schicken. Der Vorgang ist auf der Liste zu vermerken
  • Die Trainingseinheiten dauern jeweils 50 Minuten mit 10 Minuten Differenz zwischen den jeweiligen Trainingseinheiten. Dadurch soll ein Zusammentreffen der jeweiligen Trainingsgruppen vermieden werden
  • Jeder Athlet hat seinen eigenen Ball mitzubringen und bereits umgezogen in die Halle zu kommen (bis auf die Schuhe)
  • Maximal trainieren 2 Athleten an einem Korb und ziehen sich dort die Basketballschuhe an/aus. Hinter dem Korb können die Athleten Ihre Sachen (Straßenschuhe, Trinksachen usw.) ablegen. Auch hier gilt selbstverständlich die Mindestabstandsregel
  • Der Trainer/Übungsleiter befindet sich während der Trainingseinheiten am Mittelkreis und steuert von dort aus das Training
  • Es darf immer nur 1 Athlet auf die Toilette gehenGrundsätzlich gibt es für diese Auflagen keine/n Verhandlungsspielraum oder Sonderregelungen. Vergisst ein Athlet den Mundschutz, ist der Zutritt auf das Gelände nicht gestattet. Vergisst ein Athlet den eigenen Ball, so darf er sich keinen Ball mit einem weiteren Athleten teilen. Usw.Die Trainer/Übungsleiter haben sämtliche Regelungen und Auflagen zu überwachen. Bei Nichteinhaltung droht dem einzelnen Athleten oder gar der kompletten Trainingsgruppe der Ausschluss vom Trainingsbetrieb.

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